Kranprüfungen

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die Erstabnahmeprüfung vor der ersten Inbetriebnahme aller Krananlagen über 1t Tragfähigkeit durch einen Kransachverständigen erforderlich, der durch die Berufsgenossenschaft hierfür ermächtigt wurde (BGV-D6 §25).
Als Betreiber sind Sie für die Einhaltung dieser Vorschrift verantwortlich.
Diese Erstabnahmeprüfung nehmen wir gerne für Sie vor.
Sollten die erforderlichen Prüflasten nicht zur Verfügung stehen, so sind wir Ihnen bei der Organisation von Gewichten in der erforderlichen Größe gern behilflich bzw. stellen die Gewichte incl. An- und Abtransport bei.

Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, Ihre Krananlagen mindestens einmal jährlich, bei Bedarf häufiger, durch Sachkundige prüfen zu lassen (BGV-D6 §26).
Diese Wiederholungsprüfungen führen wir für Sie durch.
Dabei ist es unser Anliegen, neben der Prüfung auf Einhaltung der BG-Vorschriften, die Verfügbarkeit Ihrer Krananlagen sicherzustellen.
Auch hier sind wir Ihnen, wie in vorigem Absatz beschrieben, bei der Gestellung der erforderlichen Prüfgewichte behilflich.

In den Umfang der Wiederholungsprüfungen fällt die Restlebensdauer-Ermittlung Ihrer Serien-Hebezeuge, die wir ebenfalls für Sie durchführen können.

Über das Ergebnis der Prüfung wird ein Protokoll erstellt. Aus diesem sind eventuelle Mängel und die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel klar erkennbar.
Darüber hinaus unterbreiten wir Vorschläge zum baldigen Austausch von verbrauchten oder nahezu verbrauchten Komponenten, um überraschende Ausfälle Ihrer Anlagen weitgehend zu vermeiden.

Bei Abschluss eines Revisionsvertrages mit uns kommen wir zum Zeitpunkt der Prüfung auf Sie zu und stimmen einen Termin ab. Sie brauchen sich um die Einhaltung der Prüftermine keine Gedanken mehr machen.
Darüber hinaus reduzieren Sie auch noch die anfallenden Prüfungs-Kosten.