Kranprüfungen Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die Erstabnahmeprüfung vor der ersten Inbetriebnahme aller Krananlagen über 1t Tragfähigkeit durch einen Kransachverständigen erforderlich, der durch die Berufsgenossenschaft hierfür ermächtigt wurde (BGV-D6 §25). Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, Ihre Krananlagen mindestens einmal jährlich, bei Bedarf häufiger, durch Sachkundige prüfen zu lassen (BGV-D6 §26). In den Umfang der Wiederholungsprüfungen fällt die Restlebensdauer-Ermittlung Ihrer Serien-Hebezeuge, die wir ebenfalls für Sie durchführen können. Über das Ergebnis der Prüfung wird ein Protokoll erstellt. Aus diesem sind eventuelle Mängel und die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel klar erkennbar. Bei Abschluss eines Revisionsvertrages mit uns kommen wir zum Zeitpunkt der Prüfung auf Sie zu und stimmen einen Termin ab. Sie brauchen sich um die Einhaltung der Prüftermine keine Gedanken mehr machen. |